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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 37/03   

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https://dejure.org/2008,30003
LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 37/03 (https://dejure.org/2008,30003)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - L 9 KR 37/03 (https://dejure.org/2008,30003)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - L 9 KR 37/03 (https://dejure.org/2008,30003)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 37/03
    Dies ist vom Gericht in ausreichender Weise deutlich zu machen, sodass klar wird, über welche Zeiträume entschieden wird, damit die Beschwer der Beteiligten und der Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung festgestellt werden kann (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 35/04 R - zitiert nach juris).

    Selbst wenn erwartet werden kann, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft wie die Beklagte im allgemeinen einem Urteilsspruch auch ohne Vollstreckung nachkommen wird, ist es nicht zulässig, die Gerichte letztlich nur zur Entscheidung einer Rechtsfrage anzurufen und darauf zu vertrauen, dass anschließend der Streitstoff von den Beteiligten ausgeräumt wird (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 35/04 R - zitiert nach juris).

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 37/03
    Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V bietet keine Handhabe, die Leistungspflicht der Krankenkasse losgelöst von einer tatsächlichen Kostenbelastung allein im Interesse des Leistungserbringers abstrakt klären zu lassen und diesem damit einen eigenen Prozess zu ersparen (BSGE 89, 39 m.w.N.).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 37/03
    Bescheide der Kasse über die Weiterbewilligung oder Versagung für spätere Zeitabschnitte werden auch nicht ohne weiteres kraft Gesetzes (§§ 86, 96 SGG) in ein laufendes Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren einbezogen (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 5).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 37/03
    Die Erstattung von Kosten setzt sowohl begrifflich wie nach Wortlaut und Zweck von § 13 Absatz 3 SGB V voraus, dass dem Versicherten Kosten entstanden sind (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 23. Juli 1998, B 1 KR 3/97 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2016 - L 9 KR 144/16

    Häusliche Krankenpflege - Haushalt - sonstiger geeigneter Ort - (einfache)

    Unabhängig hiervon fehlt es nach den dem Senat bislang vorlegten Unterlagen auch an weiteren Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V. Es ist derzeit weder erkennbar, mit welchem Pflegedienst die Antragstellerin einen zivilrechtlich wirksamen Vertrag geschlossen hat, noch welcher wirksamen zivilrechtlichen Forderung (zu diesen Anforderungen: Senat, Urteile vom 09. März 2011 - L 9 KR 302/07 -, vom 08. Oktober 2008 - L 9 KR 37/03 -, vom 02. Juli 2008 - L 9 KR 1211/05 -, und vom 15. November 2006 - L 9 KR 82/03 -, jeweils juris und unter Hinweis auf Rechtsprechung des BSG) sie ausgesetzt ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2014 - L 9 KR 269/14

    Leistungs- und Vergütungsansprüche im Dreiecksverhältnis

    Denn sie erbringt die Behandlungspflege im Leistungsverhältnis mit der und für die Antragsgegnerin und nicht auf Grund des Vertrages mit dem Antragsteller (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil des Senats vom 08. Oktober 2008, L 9 KR 37/03 im Anschluss an BSGE 89, 39).
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